Sie träumen vom Fliegen?

… dann melden Sie sich gerne bei uns und wir vereinbaren einen unverbindlich Termin bei uns am Flugplatz.
Wenn Sie möchten, erklären wir Ihnen gerne die wesentlichen Grundlagen und Unterschiede für alle Sparten der Privatfliegerei und
erklären Ihnen alles Wissenswerte für Ihre individuelle Ausbildung:

  • Segelflug (PPL-C)
  • Ultraleicht (UL)
  • Motorflug (PPL-A)

Besonders die Ausbildung zum Ultraleicht-Piloten ist sehr beliebt. Der Lizenzerwerb ist im Vergleich zum Motorflugschein deutlich günstiger und weniger zeitintensiv.
Neben dem Flugsport wollen wir Gemeinschaft im Verein, gemeinsame Interessen und Teamgeist auf einem der schönsten Flugplätze pflegen.Flugschule

Wie teuer ist die Ausbildung und wie lange dauert sie?

Die Ausbildungsdauer und -kosten hängen maßgeblich von Ihrem eigenen Engagement ab und können daher nicht verbindlich angegeben werden.
Im Schnitt sollte die Ausbildung etwa 1 Jahr dauern. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Praxis- und Theorieprüfung.
Für die Ausbildung zum Ultraleichtpiloten sind ca. 40 Flugstunden sowie ca. 70 Theoriestunden notwendig. 
Es ist mit ca. 6000 – 7000Euro für die Ultraleicht-Flugausbildung zu rechnen; diese Ausbildung wird bei uns am Platz schwerpunktmäßig angeboten.
Nach Erhalt der Lizenz dürfen Sie Ultraleicht-Flugzeuge bis 600kg Gesamtgewicht (das entspricht max. 2 Pesonen) in ganz Europa bewegen.
Gerne beraten wir Sie auch über die Möglichkeit zur Ausbildung für die „Motorflug-Lizenz  (PPL-A). Diese Ausbildung ist im Vergleich zur Ultraleicht-Pilotenlizenz deutlich 
aufwändiger und entsprechend kostenintensiver.
Unser Vorstände stehen für Sie jederzeit mit Rede und Antwort unter info@edmf.de oder telefonisch zur Verfügung.

Welche persönlichen Voraussetzungen und welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

Der Gesetzgeber schreibt folgendes Mindestalter vor:

Für den Ausbildungsbeginn zum Segelflugzeugführer 14 Jahre, für die Erlangung des Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer 16 Jahre.

Für den Ausbildungsbeginn zum Ultraleicht-, oder Motor-Flug Piloten 16 Jahre, für die Erlangung des Luftfahrerscheins 17 Jahre.

Für den Erwerb des Sprechfunkzeugnisses sowohl für BZF II (deutsch) und BZF l (englisch) 15 Jahre – (Voraussetzung für Motorfluglizenz).

Des Weiteren benötigen Sie ein flugärztliches Tauglichkeitszeugnis. Dieses Attest wird von einem dafür zugelassenen Flugarzt nach einer umfangreichen Untersuchung ausgestellt. Das Attest eines Sportarztes genügt nicht! Wo Sie sich untersuchen lassen können, teilen wir Ihnen gerne mit. Haben Sie das Attest in Händen, kann die Ausbildung beginnen.

An weiteren Unterlagen benötigen wir: Eine Beitrittserklärung mit 3 Passbildern, Ihre Geburtsurkunde, den aktuellen Auszug aus dem Zentralen Verkehrsregister, Erklärung über Vorstrafen und schwebende Verfahren, Ihre Verzichtserklärung gegenüber dem Verein und den von Ihnen anerkannten FSV-Benutzervertrag.

Die dazu erforderlichen Formulare, Vordrucke usw. erhalten Sie nach einem gemeinsamen Kennenlerngespräch sehr gerne von uns.

Wie sieht die Ausbildung aus?

Der Flug- und Ausbildungsbetrieb findet bei geeignetem Wetter an jedem Wochenende und an Feiertagen sowie, nach Absprache, auch während der Woche statt; und zwar nicht nur bei „blauem Himmel“. Für die Schulung ist das Wetter fast immer geeignet.

Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb einer Lizenz sind:

  • die theoretische Ausbildung
  • die Flugausbildung
  • die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Was müssen Sie im Einzelnen lernen?

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 65 Unterrichtsstunden. Sie erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete

  • Luftrecht,
  • Navigation,
  • Meteorologie,
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse,
  • Flugleistung und Flugplanung,
  • Grundlagen des Fliegens,
  • Betriebliche Verfahren,
  • Menschliches Leistungsvermögen,
  • Kommunikation

Die theoretische Ausbildung (Präsenzunterricht) wird von Fluglehrern durchgeführt. Nach Absolvieren des Unterrichts (mit ergänzendem Selbststudium) werden Sie für die Theorieprüfung angemeldet.

Die schriftliche Prüfung findet nach dem Multiple-Choice-Verfahren statt.
Abschließend steht jetzt noch die „Funkerprüfung“ (BZF) in Theorie und Praxis an.

Hurra, Sie haben die theoretische Ausbildung absolviert!

Die Flugausbildung zum Ultraleichtpiloten

Die Ultraleichtfliegerei ist sehr beliebt, da kostengünstiger und mit weniger Aufwand verbunden als die Motorflug-Lizenz (PPL-A). Sie sind damit in der Lage an fast allen Pätzen in Europa zu landen und 
haben, entgegen den „klassischen Privatpiloten“, deutliche Vorteile. Auch sehr kleine Plätze sind mit dieser LIzenz problemlos anzufliegen.
Hierfür sind in der Ausbildung mindestens 30 Praxis-Stunden notwendig; sollten Sie bereits einen Segelflugschein erworben haben ist der Weg zur Ultraleicht-Lizenz sehr einfach.

Die Flugausbildung zum Segelflugzeugführer

Die Flugausbildung muss mindestens 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Flugzeugtypen, davon 15 Stunden im Alleinflug umfassen. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, so ermäßigt sie sich auf 20 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug.

Zur Flugausbildung gehört u.a. die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 km.
Für die nötigen Alleinflüge im Rahmen der Flugausbildung stehen unterschiedliche Flieger, im Rahmen der Kooperation mit dem Flugplatz Schärding-Suben zur Verfügung.

Die Flugausbildung zum Motorflugzeugführer

Für den Erwerb der klassischen Motorflug-Lizenz (PPL-A), mit der sie Kleinflugzeuge bis 2 Tonnen Gesamtgewicht fliegen dürfen, müssen Sie 45 Praxis-Stunden nachweisen. Diese Lizenz ist in der Regel der Einstieg für angehende Berufspiloten sowie die Voraussetzung für Flugzeuge mit größer 2 Sitzplätzen.

Weitere Informationen können Sie auch hierzu bei uns erfragen. Schreiben Sie uns am besten eine Mail an info@edmf.de

Die Flugausbildung sieht in etwa so aus

  • Start der Theorieausbildung
  • Einweisen ins Cockpit
  • Einweisen in die Steuerung
  • Ab geht’s mit dem Fluglehrer in die Luft
  • Dazwischen die Theorieausbildung …
  • Das Fliegen wird geübt und geübt… parallel mit der Theorieausbildung …
  • Sie lernen Fliegen nur durch Fliegen
  • Wenn unser Fluglehrer meint, dass Sie die Grundbegriffe des Fliegens beherrschen und dies von einem zweiten Fluglehrer bestätigt wird, dürfen Sie bereits im Rahmen der Ausbildung nach Weisung der Fluglehrer alleine fliegen!
  • Bis zum ersten Alleinflug sind etwa 40 Starts/Landungen notwendig; auch die Theorieausbildung sollte abgeschlossen sein; mit BZF.

Wie schon erwähnt, stehen unsere Fluglehrer den Mitgliedern zur Verfügung. Ihre Mithilfe beim Flugbetrieb sollte selbstverständlich sein. Das Mithelfen beim Ausräumen der Flugzeuge aus der Halle, das abschließende Reinigen und die Mithilfe beim Einräumen in die Halle ist eine Gemeinschaftsaufgabe; selbstverständlich gehört das anschließende Fachsimpeln mit den erfahrenen Piloten am Platz und das abschließende „Fluggetränk“ zur Tradition im Verein.

Die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes

Bevor Sie Ihren ersten Überlandflug durchführen können, müssen Sie die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes nachweisen. Das Funksprechzeugnis erhalten Sie nach Ablegung einer schriftlichen und mündlichen Prüfung bei der Oberpostdirektion in München. Die Ausbildung hierzu findet bei uns im Rahmen der theoretischen Ausbildung statt.

Die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Für die Zulassung zur (praktischen Prüfung ist ein schriftlicher Nachweis an der Teilnahme der obengenannten Unterweisung notwendig. Allein der Besitz eines gültigen Führerscheines genügt hier nicht!

Wie lange dauert die Ausbildung bis zum Erwerb des Privatpilotenscheines (PPL-A)?

Dies hängt in erster Linie von Ihnen selbst ab, nämlich von Ihrem Engagement, Ihrer Auffassungsgabe und Ihrem technischen Verständnis; außerdem natürlich vom Wetter. Wie beim Führerschein braucht der Eine etwas länger und der Andere schafft es in kürzerer Zeit.
Die Lizenz kann durchaus, bei genug Engagement und ein wenig Wetterglück, in einem Jahr erworben werden.

Fliegen als Pilot beim FSV Passau-Fürstenzell e.V.

Sie haben nun alle Hürden der Ausbildung und der Prüfungen geschafft und sind glücklicher Besitzer Pilotenlizenz. Sie sind jetzt als Pilot berechtigt mit und ohne Begleiter Flüge am Platz und Überland am Tage durchzuführen. Sie können, je nach Lizenz, auf alle im Verein befindlichen Flugzeuge zurückgreifen.

Bei der Fliegerei ist bereits der Weg das Ziel. Somit bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie eine Runde über Passau und dem bayrischen Wald drehen, oder für ein Wochenende schnell ans Meer fliegen wollen.

Mit welchen Kosten muss ich für dieses Hobby, nach Scheinerhalt, rechnen?

Jedes Hobby kostet Geld, so auch der Flugsport. Der finanzielle Aufwand, um ein Ultraleichtflugzeug sicher zu bewegen, beträgt ca. 3000 Euro pro Jahr. In dieser Summe sind der Vereinsbeitrag und ca.
20 Flugstunden sowie die Landegebühren beeinhaltet.

Wie geht es weiter?

Ähnlich wie die Ausbildung zum Kraftfahrzeugführerschein bildet die Ausbildung zum Piloten die Grundlage für das Erlernen weiterer Fertigkeiten:

  • Berufspiloten-Lizenz
  • Instrumentenflug-Lizenz (IFR)
  • Berechtigungen für andere Flugzeugtypen (Type-Ratings) wie z.B. mehrmotorigen und mehrsitzigen Flugzeugen
  • Kunstflug
  • Streckensegelflug
  • Segelflug im Gebirge
  • Schleppberechtigungen für Segelflugzeuge
  • Wettbewerbe
  • Ausbildung zum Fluglehrer
  • uvm.

Egal für welche Lizenz Sie sich entscheiden, Sie finden im Fliegen eine Betätigung, die Sie Kameradschaft und Geselligkeit erleben lassen; während Ihren Flügen, sei es am Platz oder auf Strecke, werden Ihnen Eindrücke vermittelt, welche in dieser Art einzigartig sind.