Sie träumen vom Fliegen?
Dann schauen Sie doch einfach mal unverbindlich bei uns vorbei.
Hier lernen Sie die Grundlagen für alle Sparten der Privatfliegerei kennen, die Sie bei uns erlernen können:
- Motorflug
- Ultraleichtflug
- Segelflug
Der Flugsportverein (FSV) bildet Sie mit unseren eigenen Fluglehrern zum Motorflug- (PPL-A) Ultraleicht (UL)- und Segelflug-Piloten (PPL-C) aus. Besonders die Ausbildung zum Ultraleicht-Piloten ist sehr beliebt, da sie relativ günstig und in kürzerer Zeit als der Motorflugschein zu erwerben ist.
Um bei uns das Fliegen zu erlernen und zu betreiben, braucht man Idealismus, Kameradschaftsgeist und relativ wenig Geld.
Unser Fluglehrer steht jederzeit Rede und Antwort unter info@edmf.de 🙂
Wie teuer ist die Ausbildung und wie lange dauert sie?
Die Ausbildungsdauer und -kosten hängen maßgeblich von Ihrem eigenen Engagement ab und können daher nicht verbindlich mitgeteilt werden. Im Schnitt dauert die Ausbildung etwa 1 Jahr und es ist mit einem mittlerem 4-stelligem Betrag zu rechnen, wobei die Segelflug- und Ultraleicht-Ausbildung günstiger als die Motorflug-Ausbildung ist. Dies liegt unter anderem daran, dass für den Erhalt der UL-Lizenz gesetzlich minimal 30 Flugstunden vorgeschrieben sind, bei der Motorflug-Lizenz sind es 45 Stunden. Für eine unverbindliche Beratung fragen Sie am besten unter info@edmf.de nach, wo sie direkt mit dem Fluglehrer Kontakt aufnehmen können.
Welche persönlichen Voraussetzungen und welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Der Gesetzgeber schreibt folgendes Mindestalter vor:
Für den Ausbildungsbeginn zum Segelflugzeugführer 14 Jahre, für die Erlangung des Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer 16 Jahre.
Für den Ausbildungsbeginn zum Motorflug- und Ultraleicht-Piloten 16 Jahre, für die Erlangung des Luftfahrerscheins 17 Jahre.
Für den Erwerb des Sprechfunkzeugnisses sowohl für BZF II (deutsch) und BZF l (englisch) 15 Jahre.
Desweiteren benötigen Sie unbedingt ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis. Ein solches Attest wird von einem dafür zugelassenen “Fliegerarzt” nach einer eingehenden Untersuchung ausgestellt. Das Attest eines Sportarztes genügt nicht! Wo Sie sich untersuchen lassen können, teilen wir Ihnen gerne mit. Haben Sie das Attest in Händen, kann die Ausbildung beginnen.
An weiteren Unterlagen benötigen wir: Eine Beitrittserklärung mit 3 Passbildern, Ihre Geburtsurkunde, den aktuellen Auszug aus dem Zentralen Verkehrsregister, Erklärung über Vorstrafen und schwebende Verfahren, Ihre Verzichtserklärung gegenber dem Verein und den von Ihnen unterschriftlich anerkannten FSV-Benutzervertrag.
Die dazu erforderlichen Formulare, Vordrucke usw. erhalten Sie von Ihrem Fluglehrer, vom Jugendreferenten oder Schriftführer.
Wie sieht die Ausbildung aus?
Der Flug- und Ausbildungsbetrieb findet bei geeignetem Wetter an jedem Wochenende und an Feiertagen sowie nach Absprache auch während der Woche statt und zwar nicht nur bei “blauem Himmel”. Für die Schulung ist das Wetter fast immer geeignet.
Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb einer Lizenz sind:
- die theoretische Ausbildung
- die Flugausbildung
- die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
Was müssen Sie im Einzelnen lernen?
Die theoretische Ausbildung umfasst circa 60 Unterrichtsstunden. Sie erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften,
- Navigation,
- Meteorologie,
- Aerodynamik,
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
- menschliches Leistungsvermögen und
- Verhalten in besonderen Fällen.
Die theoretische Ausbildung (Unterricht) wird von unseren Fluglehrern durchgeführt. Der Unterricht findet nach Absprache mit den Flugschülern in Teams statt. Wenn Sie nach Absolvierung des Unterrichts und ergänzendem Selbststudium glauben, für die Theorieprüfung fit zu sein, können Sie sich bei der Prüfungsbehörde (Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern) zur Prüfung anmelden. Die Themen und Fragen der theoretischen Prüfung bestimmt ein Prüfungsrat beim Luftamt Südbayern.
Die schriftliche Prüfung findet nach dem Multiple-Choice-Verfahren statt. Im einzelnen Prüfungsfach müssen Sie ein Ergebnis von mindestens 75 % erreichen, um die Prüfung zu bestehen. Erreichen Sie ein Ergebnis von 85 % und mehr, werden Sie von der mündlichen Prüfung befreit.
Hurra, Sie haben die theoretische Ausbildung absolviert!
Die Flugausbildung zum Motorflugzeugführer
Für den Erwerb der klassischen Motorflug-Lizenz, mit der sie im Prinzip jedes Flugzeug auf der Welt fliegen dürfen, müssen Sie 45 Praxis-Stunden nachweisen.
Diese Lizenz ist in der Regel der Einstieg für Berufspiloten.
Weitere Informationen können Sie direkt bei unseren Fluglehrern erfragen. Schreiben Sie uns am besten eine Mail an info@edmf.de
Die Flugausbildung zum Ultraleichtpiloten
Die Ultraleichtfliegerei ist sehr beliebt da weniger reguliert und mit weniger Aufwand verbunden als die Motorflug-Lizenz (PPL-A). Ähnlich wie beim klassischen Motorflug, können Sie sich bei uns auch zum Ultraleicht-Piloten ausbilden lassen. Hierfür sind in der Ausbildung mindestens 30 Praxis-Stunden vonnöten.
Weitere Informationen können Sie direkt bei unseren Fluglehrern erfragen. Schreiben Sie uns am besten eine Mail an info@edmf.de
Die Flugausbildung zum Segelflugzeugführer
Die Flugausbildung muss mindestens 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Flugzeugtypen, davon 15 Stunden Alleinflug umfassen. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, so ermäßigt sie sich auf 20 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug.
Zur Flugausbildung gehört u.a. auch abschließend die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 km. Die Ausbildung mit Fluglehrer wird mit unserer ASK 13 durchgeführt. Für die nötigen Alleinflüge im Rahmen der Flugausbildung steht neben der ASK 13 eine DG 100 zur Verfügung.
Die Flugausbildung sieht in etwa so aus
- Einweisen ins Cockpit
- Einweisen in die Steuerung
- Ab geht’s mit dem Fluglehrer in die Luft
- Das Fliegen wird geübt und geübt…
- Sie lernen Fliegen nur durch Fliegen
- Wenn unser Fluglehrer meint, dass Sie die Grundbegriffe des Fliegens beherrschen und dies von einem zweiten Fluglehrer bestätigt wird, dürfen Sie bereits im Rahmen der Ausbildung nach Weisung der Fluglehrer alleine fliegen!
- Bis zum ersten Alleinflug sind etwa 40 Starts/Landungen notwendig.
Wie schon erwähnt, stehen unsere Fluglehrer den Mitgliedern zur Verfügung. Bitte schonen Sie sie deshalb. Ihre Mithilfe beim Flugbetrieb sollte selbstverständlich sein. Das Ausräumen der Flugzeuge aus der Halle, das Schieben beim Flugbetrieb, das abschließende Reinigen und Einräumen in die Halle ist nicht Aufgabe der Fluglehrer.
Die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
Bevor Sie Ihren ersten Überlandflug durchführen können, müssen Sie die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes nachweisen. Das Funksprechzeugnis erhalten Sie nach Ablegung einer schriftlichen und mündlichen Prüfung bei der Oberpostdirektion in München. Die Ausbildung hierzu findet nach Absprache des Flugschülers entweder bei uns, in gewerblichen Schulen oder was auch möglich ist (mit Hilfe von Sprachkassetten und Lehrbüchern) im Selbst-Studium statt.
Die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
Für die Zulassung zur (praktischen Prüfung ist ein schriftlicher Nachweis an der Teilnahme der obengenannten Unterweisung notwendig. Allein der Besitz eines gültigen Führerscheines genügt hier nicht!
Wie lange dauert die Ausbildung bis zum Erwerb des Privatpilotenscheines?
Dies hängt in erster Linie von Ihnen selbst ab, nämlich von Ihrem Engagement, Ihrer Auffassungsgabe und Ihrem technischen Verständnis. Außerdem natürlich vom Wetter. Wie beim Führerschein braucht der Eine etwas länger und der Andere schafft es in kürzerer Zeit. Die Lizenz kann durchaus in einem Jahr erworben werden.
Was kostet die Ausbildung bzw. die allgemeine Fliegerei?
Aktuelle Ausbildungskosten hängen von der Sparte ab (Motorflug, Ultraleicht, Segelflug) und bewegen sich im mittlerem 4-stelligen Bereich.
Bedenken Sie aber, dass die Ausbildung im Verein (auch wenn sie etwas länger dauert) etwa halb so teuer wie bei einer gewerblichen Flugschule ist!
Sie werden überrascht sein, wie günstig Sie bei uns die Privatpiloten-Lizenz erwerben können!
Fragen Sie einfach unverbindlich unter info@edmf.de nach.
Fliegen als Privatpilot beim FSV Passau-Fürstenzell e.V.
Sie haben nun alle Hürden der Ausbildung und der Prüfungen geschafft und sind glücklicher Besitzer der Privatpilotenlizenz. Sie sind jetzt als Pilot berechtigt mit und ohne Begleiter Flüge am Platz und Überland am Tage durchzuführen. Sie können, je nach Lizenz, auf alle im Verein befindlichen Flugzeuge zurückgreifen.
Bei der Fliegerei ist bereits der Weg das Ziel. Somit bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie eine Runde über Passau und dem bayrischen Wald drehen, oder für ein Wochenende schnell ans Meer fliegen wollen.
Wie geht es weiter?
Ähnlich wie die Ausbildung zum Kraftfahrzeugführerschein bildet die Ausbildung zum Privatpiloten die Grundlagen für das Erlernen weiterer Fertigkeiten, z.B.
- Berufspiloten-Lizenz
- Instrumentenflug-Lizenz (IFR)
- Berechtigungen für andere Flugzeugtypen (Type-Ratings) wie z.B. mehrmotorigen und mehrsitzigen Flugzeugen
- Kunstflug
- Streckensegelflug
- Segelflug im Gebirge
- Schleppberechtigungen für Segelflugzeuge und Banner
- Wettbewerbe
- Ausbildung zum Fluglehrer
- uvm.
Egal in für welche Lizenz Sie sich entscheiden, Sie finden im Fliegen eine Sportart, die ihre Kameradschaft und Geselligkeit erleben lassen. Während Ihren Flügen, sei es am Platz oder auf Strecke, werden Ihnen Eindrücke vermittelt, die den Erlebniswert anderer Sportarten weit hinter sich lassen.
Bei Fragen zum Thema Ausbildung können wir gerne weiterhelfen unter der E-Mail info@edmf.de