Pilotenausbildung

Sie träumen vom Fliegen?

… dann melden Sie sich gerne bei uns und wir vereinbaren einen unverbindlich Termin bei uns am Flugplatz.
Wenn Sie möchten, erklären wir Ihnen gerne die wesentlichen Grundlagen und Unterschiede für alle Sparten der Privatfliegerei und
erklären Ihnen alles Wissenswerte für Ihre individuelle Ausbildung:

  • Segelflug (PPL-C)
  • Ultraleicht (UL)
  • Motorflug (PPL-A)

Mögliche Lizenzen

Ultraleicht (UL)

Besonders die Ausbildung zum Ultraleicht-Piloten ist sehr beliebt. Der Lizenzerwerb ist im Vergleich zum Motorflugschein deutlich günstiger und weniger zeitintensiv.
Neben dem Flugsport wollen wir Gemeinschaft im Verein, gemeinsame Interessen und Teamgeist auf einem der schönsten Flugplätze pflegen.

Motorflug PPL-A

Gerne beraten wir Sie auch über die Möglichkeit zur Ausbildung für die „Motorflug-Lizenz (PPL-A)„. Diese Ausbildung ist im Vergleich zur Ultraleicht-Pilotenlizenz deutlich 
aufwändiger und entsprechend kostenintensiver.

Segelflug (PPL-C)

Der Segelflug eignet sich ideal als Einstieg in den Flugsport und kann bereits in jungem Alter begonnen werden. Die Kosten sind geringer, da weniger Betriebskosten anfallen.

Wie sieht die Ausbildung aus?

Der Flug- und Ausbildungsbetrieb findet bei geeignetem Wetter an jedem Wochenende und an Feiertagen sowie, nach Absprache, auch während der Woche statt; und zwar nicht nur bei „blauem Himmel“. Für die Schulung ist das Wetter fast immer geeignet.

Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb einer Lizenz sind:

  • die theoretische Ausbildung
  • die Flugausbildung
  • die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Was müssen Sie im Einzelnen lernen?

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 65 Unterrichtsstunden. Sie erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Grundlagen des Fliegens
  • Betriebliche Verfahren
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Kommunikation

Die theoretische Ausbildung (Präsenzunterricht) wird von Fluglehrern durchgeführt. Nach Absolvieren des Unterrichts (mit ergänzendem Selbststudium) werden Sie für die Theorieprüfung angemeldet.

Die schriftliche Prüfung findet nach dem Multiple-Choice-Verfahren statt.
Abschließend steht jetzt noch die „Funkerprüfung“ (BZF) in Theorie und Praxis an.

Ablauf der Ausbildung

Die Flugausbildung sieht in etwa so aus

  • Start der Theorieausbildung
  • Einweisen ins Cockpit
  • Einweisen in die Steuerung
  • Ab geht’s mit dem Fluglehrer in die Luft
  • Dazwischen die Theorieausbildung …
  • Das Fliegen wird geübt und geübt… parallel mit der Theorieausbildung …
  • Sie lernen Fliegen nur durch Fliegen
  • Wenn unser Fluglehrer meint, dass Sie die Grundbegriffe des Fliegens beherrschen und dies von einem zweiten Fluglehrer bestätigt wird, dürfen Sie bereits im Rahmen der Ausbildung nach Weisung der Fluglehrer alleine fliegen!
  • Bis zum ersten Alleinflug sind etwa 40 Starts/Landungen notwendig; auch die Theorieausbildung sollte abgeschlossen sein; mit BZF.

Wie schon erwähnt, stehen unsere Fluglehrer den Mitgliedern zur Verfügung. Ihre Mithilfe beim Flugbetrieb sollte selbstverständlich sein. Das Mithelfen beim Ausräumen der Flugzeuge aus der Halle, das abschließende Reinigen und die Mithilfe beim Einräumen in die Halle ist eine Gemeinschaftsaufgabe; selbstverständlich gehört das anschließende Fachsimpeln mit den erfahrenen Piloten am Platz und das abschließende „Fluggetränk“ zur Tradition im Verein.

Die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes

Bevor Sie Ihren ersten Überlandflug durchführen können, müssen Sie die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes nachweisen. Das Funksprechzeugnis erhalten Sie nach Ablegung einer schriftlichen und mündlichen Prüfung bei der Oberpostdirektion in München. Die Ausbildung hierzu findet bei uns im Rahmen der theoretischen Ausbildung statt.

Die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Für die Zulassung zur (praktischen Prüfung ist ein schriftlicher Nachweis an der Teilnahme der obengenannten Unterweisung notwendig. Allein der Besitz eines gültigen Führerscheines genügt hier nicht!

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung bis zum Erwerb des Privatpilotenscheines (PPL-A)?

Dies hängt in erster Linie von Ihnen selbst ab, nämlich von Ihrem Engagement, Ihrer Auffassungsgabe und Ihrem technischen Verständnis; außerdem natürlich vom Wetter. Wie beim Führerschein braucht der Eine etwas länger und der Andere schafft es in kürzerer Zeit.
Die Lizenz kann durchaus, bei genug Engagement und ein wenig Wetterglück, in einem Jahr erworben werden.

Was ist noch möglich?

Ähnlich wie die Ausbildung zum Kraftfahrzeugführerschein bildet die Ausbildung zum Piloten die Grundlage für das Erlernen weiterer Fertigkeiten:

  • Berufspiloten-Lizenz
  • Instrumentenflug-Lizenz (IFR)
  • Berechtigungen für andere Flugzeugtypen (Type-Ratings) wie z.B. mehrmotorigen und mehrsitzigen Flugzeugen
  • Kunstflug
  • Streckensegelflug
  • Segelflug im Gebirge
  • Schleppberechtigungen für Segelflugzeuge
  • Wettbewerbe
  • Ausbildung zum Fluglehrer

Wie geht es weiter?

Egal für welche Lizenz Sie sich entscheiden, Sie finden im Fliegen eine Betätigung, die Sie Kameradschaft und Geselligkeit erleben lassen; während Ihren Flügen, sei es am Platz oder auf Strecke, werden Ihnen Eindrücke vermittelt, welche in dieser Art einzigartig sind.

Fliegen als Pilot beim FSV Passau-Fürstenzell e.V.

Sie haben nun alle Hürden der Ausbildung und der Prüfungen geschafft und sind glücklicher Besitzer Pilotenlizenz. Sie sind jetzt als Pilot berechtigt mit und ohne Begleiter Flüge am Platz und Überland am Tage durchzuführen. Sie können, je nach Lizenz, auf alle im Verein befindlichen Flugzeuge zurückgreifen.

Bei der Fliegerei ist bereits der Weg das Ziel. Somit bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie eine Runde über Passau und dem bayrischen Wald drehen, oder für ein Wochenende schnell ans Meer fliegen wollen.

EDMF
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