Voraussetzungen

Persönlichen Voraussetzungen

Der Gesetzgeber schreibt folgendes Mindestalter vor:

Für den Ausbildungsbeginn zum Segelflugzeugführer 14 Jahre, für die Erlangung des Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer 16 Jahre.

Für den Ausbildungsbeginn zum Ultraleicht-, oder Motor-Flug Piloten 16 Jahre, für die Erlangung des Luftfahrerscheins 17 Jahre.

Für den Erwerb des Sprechfunkzeugnisses sowohl für BZF II (deutsch) und BZF l (englisch) 15 Jahre – (Voraussetzung für Motorfluglizenz).

Physische Voraussetzungen

Des Weiteren benötigen Sie ein flugärztliches Tauglichkeitszeugnis. Dieses Attest wird von einem dafür zugelassenen Flugarzt nach einer umfangreichen Untersuchung ausgestellt. Das Attest eines Sportarztes genügt nicht! Wo Sie sich untersuchen lassen können, teilen wir Ihnen gerne mit. Haben Sie das Attest in Händen, kann die Ausbildung beginnen.

Sonstige Voraussetzungen

An weiteren Unterlagen benötigen wir: Eine Beitrittserklärung mit 3 Passbildern, Ihre Geburtsurkunde, den aktuellen Auszug aus dem Zentralen Verkehrsregister, Erklärung über Vorstrafen und schwebende Verfahren, Ihre Verzichtserklärung gegenüber dem Verein und den von Ihnen anerkannten FSV-Benutzervertrag.

Die dazu erforderlichen Formulare, Vordrucke usw. erhalten Sie nach einem gemeinsamen Kennenlerngespräch sehr gerne von uns.

EDMF
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