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Lizenzen
Überblick
Ultraleichtpilot
Die Ultraleichtfliegerei ist sehr beliebt, da kostengünstiger und mit weniger Aufwand verbunden als die Motorflug-Lizenz (PPL-A). Sie sind damit in der Lage an fast allen Plätzen in Europa zu landen und
haben, entgegen den „klassischen Privatpiloten“, deutliche Vorteile. Auch sehr kleine Plätze sind mit dieser Lizenz problemlos anzufliegen.
Hierfür sind in der Ausbildung mindestens 30 Praxis-Stunden notwendig; sollten Sie bereits einen Segelflugschein erworben haben ist der Weg zur Ultraleicht-Lizenz sehr einfach.
Segelflugzeugführer
Die Flugausbildung muss mindestens 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Flugzeugtypen, davon 15 Stunden im Alleinflug umfassen. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, so ermäßigt sie sich auf 20 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug.
Zur Flugausbildung gehört u.a. die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 km.
Für die nötigen Alleinflüge im Rahmen der Flugausbildung stehen unterschiedliche Flieger, im Rahmen der Kooperation mit dem Flugplatz Schärding-Suben zur Verfügung.
Motorflugzeugführer
Für den Erwerb der klassischen Motorflug-Lizenz (PPL-A), mit der sie Kleinflugzeuge bis 2 Tonnen Gesamtgewicht fliegen dürfen, müssen Sie 45 Praxis-Stunden nachweisen.
Diese Lizenz ist in der Regel der Einstieg für angehende Berufspiloten sowie die Voraussetzung für Flugzeuge mit größer 2 Sitzplätzen.
Benötigte Stunden im Überblick
30
Ultraleicht
25
Segelflug
45
PPL-A